
Verfassungsrichter haben Beschwerde gegen die systematische Abfrage von Kontendaten abgelehnt
5 Klagen gegen die sog. automatisierte Kontoabfrage wurden zurückgewiesen. Finanz- und Sozialämter dürfen von Banken die Stammdaten von Kontoinhabern in Deutschland verlangen. Die Übermittlung dieser Daten verstoße nicht gegen das Grundgesetz, da mögliche Mängel des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit durch die Anwendungsbestimmungen abgemildert würden.Zu den Stammdaten gehören:
- Namen der Kontoinhaber
- Geburtsdaten
- Anschriften
In den vergangenen Jahren soll die Zahl der Kontenabfragen deutlich gestiegen sein.
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